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Busfahrkarte = Deutschlandticket

Umstellung der Schülersammelzeitkarte (Busfahrkarte) auf das Deutschlandticket zum 01.08.2024.

Welche Schüler-/innen haben Anspruch?
Ob ein Schüler/eine Schülerin Anspruch auf die Chipkarte hat wird individuell durch die Schulbeförderung geprüft.

Wie wird das Deutschlandticket ausgegeben?
Schülerinnen und Schüler erhalten das Deutschlandticket in der Schule, bei der Wohnsitzgemeinde oder es wird postalisch an die Wohnadresse versendet.
Sollte zu Beginn der Schulzeit die Chipkarte noch nicht vorliegen, erhält der Schüler/die Schülerin für die Übergangszeit eine Ersatzbescheinigung.

Was passiert bei Beendigung der Schulzeit bzw. Schulwechsel oder Wohnortwechsel?
Die Chipkarte wird bei Beendigung der Schulzeit bzw. Entfall der Berechtigung gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden. Eine Sperrung erfolgt auch, wenn während der Schulzeit z.B. durch Schul- oder Wohnortwechsel die Berechtigung entfällt (Bsp. die Entfernung Wohnort zur Schule liegt unterhalb der Kilometergrenze).

Was tun bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Deutschlandtickets?
Meldung eines Verlustes führt zur Sperrung der Chipkarte. Die Sperrung kann nicht wieder aufgehoben werden, falls die Chipkarte wiedergefunden wird.
Für eine Neuausstellung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00€ an. Eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ist nicht möglich.

Kontaktdaten Team Schulbeförderung

Telefonnummer: 05361 28-1647 oder 05361 28-2317
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.